Informations- und Hinweisschilder zur EU-Öffentlichkeitsarbeit dienen der dauerhaften Kennzeichnung von Projekten, die aus Mitteln der Europäischen Union finanziert werden. Sie werden nach Abschluss des Projekts an einer gut sichtbaren Stelle angebracht und müssen das EU-Logo, den Projektnamen sowie einen Hinweis auf das entsprechende operationelle Programm enthalten. Ihr Ziel ist es, die Transparenz bei der Verwendung europäischer Mittel zu gewährleisten und die Öffentlichkeit über die EU-Unterstützung zu informieren. Diese Schilder sind für Projekte mit einem erheblichen finanziellen Beitrag verpflichtend und sind Bestandteil der von der Europäischen Kommission festgelegten Publizitätsvorschriften.